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Teilerfolg Eilantrag Vorratsdaten- speicherung

März 19th, 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag auf einstweilige Aussetzung der neue nParagraphen 113a, b TKG nur begrenzt stattgegeben. Nach der Pressemeldung des BVerfG wird die grundsätzliche Pflicht zur Datenspeicherung über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht ausgesetzt. Nach Abwägung des Gerichts ist aber eine Einschränkung der Beauskunftung dieser Daten sehr wohl notwendig, bis die Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wurde.

Nach dieser Entscheidung dürfen ermittelnde Behörden nur noch im Falle von schweren Straftaten im Sinne des § 110a StPO die Daten abfragen. Urheberrechtsverletzungen fallen nicht darunter, auf die Provider dürfte also eine unmittelbare Arbeitsentlastung zukommen.

Insgesamt ist die Entscheidung als salomonisch einzustufen und genügt den Strafverfolgungsbehörden genauso wie den Bedenken der Datenschützer. Grundsätzlich wäre eine Aussetzung der Datenspeicherung sicherlich begrüßenswert gewesen, den Darlegungen des Gerichts durch die Einschränkung des Zugriffs dem entgegenzukommen kann aber durchaus gefolgt werden.

Weitere Infos:

migosens mit neuer Faxnummer

März 2nd, 2008

An unsere Kunden und Geschäftsfreunde:

Die Faxnummer der migosens GmbH lautet nun 0208 - 99 39 51 19.

Unsere Rufnummer hat sich um eine Stelle verlängert, bitte wählen Sie 0208 - 99 39 51 10.

Ihr migosens-Team

GENNION wird migosens

März 1st, 2008

Es ist soweit, nach langen Vorbereitungen wurde aus GENNION nun migosens, alles andere bleibt.

Seit Ende Februar ist aus der GENNION GmbH die migosens GmbH geworden. Für unsere Kunden und Partner ändert sich dadurch nichts, da alles andere bleibt wie es ist. Daher bitten wir alle unsere Geschäftsfreunde, Partner und Kunden, uns künftig nur noch mit folgender Bezeichung anzuschreiben:

migosens GmbH
Dessauer Str. 60

45472 Mülheim a. d. Ruhr