Teilerfolg Eilantrag Vorratsdaten- speicherung
März 19th, 2008Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag auf einstweilige Aussetzung der neue nParagraphen 113a, b TKG nur begrenzt stattgegeben. Nach der Pressemeldung des BVerfG wird die grundsätzliche Pflicht zur Datenspeicherung über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht ausgesetzt. Nach Abwägung des Gerichts ist aber eine Einschränkung der Beauskunftung dieser Daten sehr wohl notwendig, bis die Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wurde.
Nach dieser Entscheidung dürfen ermittelnde Behörden nur noch im Falle von schweren Straftaten im Sinne des § 110a StPO die Daten abfragen. Urheberrechtsverletzungen fallen nicht darunter, auf die Provider dürfte also eine unmittelbare Arbeitsentlastung zukommen.
Insgesamt ist die Entscheidung als salomonisch einzustufen und genügt den Strafverfolgungsbehörden genauso wie den Bedenken der Datenschützer. Grundsätzlich wäre eine Aussetzung der Datenspeicherung sicherlich begrüßenswert gewesen, den Darlegungen des Gerichts durch die Einschränkung des Zugriffs dem entgegenzukommen kann aber durchaus gefolgt werden.
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