Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat gem. § 4g I Satz 4 Nr. 1 BDSG die
Bei der Durchführung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen unterstützen wir Sie konzeptionell wie operativ. Angefangen von der Planung bis hin zur Durchführung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Auch zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung sind interne Audits ein gutes Vorbereitungstraining. Erfahren Sie mehr unter dem Punkt interne Datenschutzaudits.
Seit dem 01.09.2009 sind Unternehmen bei der Auslagerung von Datenverarbeitungen zur vorherigen und regelmäßigen Kontrolle der Outsourcing-Dienstleister verpflichtet. Darunter fallen klassischer Weise
Wie die gesetzlich vorgesehen Kontrollen aussehen können erfahren Sie unter BDSG11-Audits.
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Heiko Gossen
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