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Interne Datenschutzaudits

Wir führen interne Datenschutzaudits durch, strukturieren die Kontrollaufgaben des betrieblichen DSB (gem. § 4g I Satz 4 Nr. 1
BDSG
) und führen die regelmäßige Kontrolle durch.

Dazu gehört die datenschutzrechtliche Überprüfung von Produkten, Prozessen oder Unternehmensbereichen, mit den Inhalten:

  • Einhaltung aller internen Vorgaben und Prozesse
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wie Datensparsamkeit, Zweckbindung und Löschfristen
  • Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Die Prüftiefe und Prüfintervalle ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen anhand der konkreten Situation. Viele Faktoren sind für dafür zu beachten. Die Ergebnisse und Erwägungsgründe dokumentieren wir und stellen Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung.

Die Durchführung der Audits erfolgt in der Regel kooperativ mit den Fachbereichen. Dazu achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der erforderlichen Durchsetzungskraft und einem reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts.

Die Ergebnisberichte werden auf Ihren Wunsch hin von uns mit dem Fachbereich auf sachliche Richtigkeit der festgestellten Mängel hin abgeglichen und Maßnahmen zur Behebung gemeinsam erarbeitet und begleitet.


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Heiko Gossen
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